Stellungnahme zur Anhörungsfassung des Rahmenlehrplans
Stellungnahme des VGD Berlin zur Anhörungsfassung des Rahmenlehrplans
Geschichte für die gymnasiale Oberstufe
Die Stellungnahme des VGD Berlin bezieht sich auf die im Zeitraum vom 27. Mai bis 13. September 2024 veröffentlichte Anhörungsfassung des Entwurfs für einen neuen Rahmenlehrplan Geschichte für die gymnasiale Oberstufe. Dieser Rahmenlehrplan soll künftig für die Länder Berlin und Brandenburg gelten.
Im einführenden Fachprofil wird dargelegt, dass der Geschichtsunterricht in der gymnasialen Oberstufe „entscheidend“ dazu beiträgt, dass die Schülerinnen und Schüler sich kompetent „als Teil einer globalisierten Welt“ orientieren und diese mitgestalten (S. 5). Dies unterstreicht die Relevanz des Faches für die Lernenden im 21. Jahrhundert. Der VGD Berlin unterstützt, sich dem VGD Brandenburg anschließend, die Darstellung des Faches Geschichte (vgl. Stellungnahme des VGD Brandenburg). Der VGD Berlin unterstützt außerdem nachdrücklich das im Rahmenlehrplan formulierte Kompetenzmodell, welches die narrative Kompetenz als zentrale Kompetenz ausweist und historisches Wissen unter Einbezug der Sachkompetenz wieder in den Vordergrund rückt (S. 7)
Mit Blick auf die Themenfelder und Inhalte ist eine Vielzahl an Neuerungen festzustellen, die den
Geschichtsunterricht bereichern und modernisieren. Hierzu zählt vor allem die Umgestaltung von
Q4, welches Kompetenzen und Wissen aus vorherigen Semestern verknüpft und auf die Vermittlung von Geschichtskultur ausgelegt ist, wodurch der Geschichtsunterricht ein höheres Maß an Gegenwartsbezügen und den Umgang heutiger Gesellschaften mit Geschichte erlebbar gestaltet. Sehr zu begrüßen ist auch die Festschreibung des verpflichtend durchzuführenden außerschulischen Lernens in allen vier Semestern (S.16).
Positiv hervorzuheben ist, dass Geschichte im neuen RLP globaler gedacht wird, das betrifft Themen wie z.B. Asien im Kontext des Kolonialismus oder die Weltkriege in ihrem wortwörtlichen Sinne zu unterrichten, was eine zentrale Förderung des VGD Berlin berücksichtigt. So kann der Geschichtsunterricht der gesellschaftlichen Realität in der Bundesrepublik Deutschland und speziell in Berlin angemessener unterrichtet werden. Auch ist die Vielfältigkeit der Vertiefungsmodule eine wünschenswerte Entwicklung, weil sie Schulen die Möglichkeit gibt, eigene Schwerpunkte legen zu können. Eine Öffnung und ein Entscheidungsfreiraum in der konkreten Ausgestaltung in den Schulen war ebenfalls eine Forderung unseres Verbandes.
Problematisch wird es bei dem inhaltlichen Umfang der Basismodule und dies zeigt sich bei Q1 und Q2 ganz besonders. Das Erfüllen der angeführten Spiegelstriche führt dazu, dass die Vertiefungsmodule in der Praxis nicht oder stark marginalisiert unterrichtet werden. Um dies innerhalb eines Semesters zu schaffen, müsste das Konzept der Exemplarität dermaßen ausgereizt werden, dass es nur noch um leblose Konzepte gehen kann, die sich von Seite der Lernenden nicht begreifen lassen. Somit werden die angestrebten Kompetenzen, die im RLP selbst formuliert werden, wie z.B. die Analysekompetenz, welche den Lernenden in die Lage versetzen soll: „die Perspektiv-, Zeit- und Interessengebundenheit von Quellen und Darstellungen analysieren. Sie realisieren dies in Hinblick auf Struktur, Entstehungshintergründe,
Geltungsansprüche, Absichten, Gestaltungsmittel und Rezeption Quellen und Darstellungen analysieren. […]“ (S. 8), nicht nur nicht ermöglicht, sondern gar verhindert.
Auch die Fülle in Q3, wo der Kalte Krieg, die deutsch-deutsche Geschichte sowie ein Vertiefungsmodul unterrichtet werden sollen, sehen wir kritisch. Auch hier schließen wir uns der Forderung des Brandenburger VGD an, das Vertiefungsmodul als verpflichtend herauszunehmen.
Die Umsetzung der zum Teil sehr speziellen Inhalte der Vertiefungsmodule, erfordert es, dass durch die Senatsbildungsverwaltung Unterstützungen in Form von Fortbildungen und Handreichungen mit Unterrichtsmaterialien zur Verfügung gestellt werden (ähnlich den Vorlagen, die Kolleginnen und Kollegen im Land Baden-Württemberg erhalten).
Ebenfalls wäre es in herausfordernden Zeiten wie diesen sinnvoll, demokratiefördernde Ereignisse und Prozesse noch stärker in den Geschichtsunterricht einzubinden, um somit Errungenschaften und Aushandlungsprozesse der Demokratie in der Geschichte für Schülerinnen und Schüler erfahrbar zu machen. Hierbei erscheint es uns angebracht, Themen wie die Weimarer Republik und die Revolution 1848/49 zu stärken.
Da davon ausgegangen werden kann, dass durch die Festlegung der Abiturschwerpunktthemen eine klarere Eingrenzung in den Basismodulen erfolgt, schlagen wir vor, die vorgegebenen Inhalte ebenfalls als mögliche Inhalte zu kennzeichnen. Denn eine Umsetzung all der genannten Inhalte kann bei der in Berlin geltenden Stundentafel für das Fach Geschichte nicht erreicht werden.
Berlin, 11.10.2024
gez. Lea Honoré (Landesvorsitzende VGD Berlin)